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Auszug aus den Statuten

PcE Effect Project (kurz PEP), Verein zur mentalen Potenzialentwicklung“

Nur für Mitglieder / for Members only


Hinweis: Zur Mitgliedschaft

Die PEP- Mitgliedschaft - Auszüge aus den Vereinstatuten

Vorab-Hinweis:
Die provisorischen und provisorischen Spartenmitglieder entrichten Ihre Eintrittsgebühr und ihren Mitgliedsbeitrag (je nach Sparte und vor dem Besuch einer Veranstaltung) bei Eintritt in den Verein bzw. verlängern/Neueintrag (wenn sie ausdrücklich wollen) diese Art der Mitgliedschaft.

Pflichten der provisorischen und provisorischen Spartenmitglieder
Provisorische und provisorische Spartenmitglieder haben keinerlei Verpflichtungen gegenüber PEP.
Die Provisorische und provisorische Spartenmitgliedschaft erlischt automatisch (OHNE ZUTUN, OHNE KÜNDIGUNG) nach Ablauf der gewählten Mitgiedschaft >3Tagesmitgliedschaft, Quartalsmitgliedschaft (3 Monate), Jahresmitgliedschaft<.
Die Mitgliedschaft (provisorische und provisorische Spartenmitgliedschaft) kann jederzeit wieder aufgenommen werden, dazu muss einfach eine neue Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Es besteht Datenschutz für die Mitglieder bzw. Mitgliederdaten.


Vereinszweck
§ 2: Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt: Die Förderung des von Gerhard H. Eggetsberger entwickelten PcE-Trainings, des PcE-Power-Dynamik Trainings, des psychonetischen Trainings und den damit verbundenen Trainingssystemen, Messung des PcE-Trainings, und Feedbacks der inneren Energie nach dem PcE-System (PcE-Scanner, PcE-Trainer - Feedbackgeräten)
; die Grundlagen dieser Trainingsmethoden wurden unter anderem in den Büchern "Power für den ganzen Tag", "Geheime Lebensenergie", "Power für Paare", "Charisma Training", "Lerntraining für Kids", "Kopftraining macht gesund" und "Das neue Kopftraining der Sieger" (alle im Verlag ORAC erschienen) wie auch in anderen Büchern und Publikationen von G.H.Eggetsberger (die teilweise in verschiedene Sprachen übersetzt wurden) beschrieben. Erweitert durch derzeit 3 Bücher von Markus Eggetsberger (Autoren Alexander Antonitsch und Markus Eggetsberger) "MAPP Training, Das Lerngeheimnis der Phogion-Schule", "MAPP Training, Das Lerngeheimnis der Phogion-Schule Begleitheft" (Verlag G&G Verlagsgesellschaft/Schulbuchverlag), "Das Mentaltraining der Sieger: und wie Sie es in Ihrem Leben erfolgreich umsetzen" (Verlag Ueberreuter).
Dieses Wissen und die Trainingstechniken sollen über Seminare, Kurse, Vorträge, Informationsveranstaltungen bzw. direkte Beratungen und Trainingssitzungen, Lesungen, Kongresse, Diskussionsveranstaltungen und auch durch Schriften (inkl. Gratisdownloads)
im Internet, wie auch über andere Medien an Interessierte weitergegeben werden.

Der Vereinszweck im Einzelnen:

Die inneren Kräfte, Energien und Möglichkeiten des Menschen zu erforschen und das entstandene Wissen durch Vorträge, Seminare, Kurse, Schulungen, Kongresse, Diskussionsveranstaltungen, Infoveranstaltungen bzw. durch direkte Beratungen, Lesungen und über diverse Medien weiterzugeben. Der Verein betreibt und fördert Forschungen in Bereichen, die den einzelnen Mitgliedern und der Gesellschaft in allgemeinen mehr Gesundheit, Erfolg, Glück, Zufriedenheit und verbessertes Bewusstsein bringen.
Aus dieser Forschung heraus entwickelt der Verein eine ganzheitliche Persönlichkeitsschulung, Energiemanagement (z.B. die PcE-Power-Dynamik- Seminare, das psychonetische Training)
den Weg zur geistigen und energetischen Entwicklung, um die persönlichen Leistungs-, Urteils- und Unterscheidungskraft zu steigern. Ebenso wird großes Augenmerk auf Techniken zur Entstressung gelegt. Dieser soll effizientes Planen und Umsetzen ermöglichen, wie auch die innere Fitness steigern. Der Geist gegenseitiger Verständigung soll geweckt und gefördert werden. Gefördert werden vor allem Trainingssysteme, Trainingsverfahren und Gesundheitsprogramme, die den Fluss der inneren Energie aktivieren und ausgleichen helfen. Der Verein fördert die Entwicklung bzw. die Erforschung erfolgreicher Selbstmanagementstrategien für seine Mitglieder, um die persönlichen Energiereserven (innere Energie) des Einzelnen zu erkennen und zu nützen. Der Verein möchte das geistige und körperliche Wohlergehen seiner Mitglieder und der Gesellschaft fördern und steigern. Der Verein fördert die Erforschung der Lebensenergie, Bioenergie und alle Biofeedbacktechniken.

Seinen gemeinnützigen Zwecken geht der Verein durch geistige und materielle Hilfen im Rahmen seiner Möglichkeiten und dem Vereinszweck entsprechend nach, sowie durch geistige und körperliche Hilfe an alten, gebrechlichen und bedürftigen Personen und Mitgliedern des Vereins. Diese Hilfe kann jeder Person oder Personengruppe angeboten werden, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Alter, Religion, Hautfarbe, Nationalität.

Die Mitglieder sollen in Freundschaft und gegenseitigem Verständnis verbunden sein.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1)
Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen

a)
Die Veranstaltung von Seminaren, Kursen, Vorträgen, Infoveranstaltungen, Diskussionen, Versammlungen, Kongressen, Wanderungen, Lesungen, Übungssitzungen und sonstigen Zusammenkünften, sowie die Herstellung von Internetkontakten.
b)
Verbreitung (bzw. Propagierung) und Praktizierung, sowie die Erforschung moderner Selbsterfahrungstechniken, insbesonders von Biofeedback, Lern- und Gedächtnistrainingsmethoden, Psycho-Akustik, Psychonetisches Training, Suggestions- und Autosuggestionstechniken, PcE-Training, und PcE-Fokus Training, Lerntechniken, mentales Sporttraining, sowie Selbstmanagementtechniken, die allesamt zur Vervollkommnung der Persönlichkeit führen.
c)
Die Verfassung von Eingaben und Denkschriften, die Herausgabe, Förderung, Verbreitung und der Erwerb, Verfassen und Übersetzen von schriftstellerischen und darstellenden Werken/Arbeiten (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Druckwerke, Bilder, Tonträger, Computerprogramme, Präsentationssoftware, Foto-, Film- und Videomaterialien). Herausgabe eines Mitteilungsblattes und von Jahrbüchern. Errichtung von Bibliotheken, Tonträger-, Foto-, Film- und Videoarchiven, im Internet Betreiben von WWW-Seiten (anmieten von In- und ausländischen schon bestehenden Webseiten - zum Zweck der Ideenverbreitung), Betrieb von Vereinseigenen Internet Servern, sowie Computerbibliotheken zur Förderung des Vereinsziels.
d)
Aufbau und Erwerb von Vereinszentren (Vereinslokale- Vereinshäuser), Liegenschaften, Schulen, Schulungszentren, Clublokale mit integrierten Restaurants (im Zusammenhang damit die Führung von Restaurationsbetrieben unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen), Aufbau von Kur- und Erholungszentren für Mitglieder und anderer zu fördernder Personen. Aufbau von Verwaltungszentren und Datenverarbeitungszentren für die Verwaltung des Vereins. Der Verein kann zur Erreichung seines Vereinszweckes Räume, Lokale, Büros, Gebäude, Liegenschaften mieten, untermieten, pachten bzw. gegen Entgeld mitbenützen oder erwerben und selbst verwalten.
e)
Die Errichtung und Erhaltung von Wohlfahrtseinrichtungen, sowie die Förderung gleichartiger Bestrebungen. Übernahme von Forschungsvorhaben und Errichtung von Forschungszentren für die das Vereinsziel fördernde Aufgabengebiete. Durchführung von organisatorischen und verwaltungstechnischen Arbeiten und Aufgaben für die vom Verein (PcE Effect Project) betreuten Forschungsvorhaben, Forschungsabteilungen, Forschungszentren, Studien und Beratungen.
f)
Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Vereinen, Organisationen, Institutionen, Gesellschaften, Firmen und Personen mit verwandten Zielen, um das Vereinsziel zu fördern.
g) Die Einrichtung von öffentlichen und internen Informationszentren im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich (auch direkt über das Internet)
.
(3)
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
a)
Beitrittsgebühren (Einschreibegebühr) und Mitgliedsbeiträge.
b)
Spenden, Sammlungen, Subventionen, Förderungen, Vermächtnisse und andere Zuwendungen.
c)
Durch Erträge aus Veranstaltungen, Schulungen, Seminaren, Kurse, Ausbildungen, Training, Kostenbeiträge für Mitgliederschulungen.
d)
Erträge aus Beratungen aus vereinseigenen Schriften und Veröffentlichungen, sowie
e)
durch den Verkauf von Vereinsabzeichen und Emblemen, Werbematerialien, Trainingszusätze
f)
Trainings- und Computerprogramme, Lizenzen, wie auch aus vereinseigenen Unternehmungen und Organisationen.

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

(1)
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in fördernde, außerordentliche, provisorische, provisorische Spartenmitglieder, ordentliche, und Ehrenmitglieder.
a)
Mitglieder des "PcE Effect Project (kurz PEP)" können alle physischen und in Ausnahmefällen auch juristischen Personen sowie auch rechtsfähige Personengesellschaften, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe, Wohnsitz (auch wenn sich dieser nicht in Österreich befindet) und Religion (Glaubensbekenntnis) werden, die an den Zielen und Aufgaben der Vereins interessiert sind und die Regeln des Vereins achten wollen.
b)
Der Verein "PcE Effect Project (kurz PEP)" hat ordentliche, fördernde, außerordentliche, außerordentliche-Spartenmitglieder, provisorische Mitglieder und Ehrenmitglieder.
c)
Die provisorischen Mitglieder sind solche, die dem Verein auf Vorschlag eines schon beigetretenen Mitgliedes oder direkt eines Vorstandsmitgliedes auf eigenen Antrag für den Zeitraum von mindestens einem Monat befristet beitreten und ihren Mitgliedsbeitrag sowie Einschreibgebühr beim Eintritt bezahlen. Sie besitzen kein aktives und/oder passives Wahlrecht. Eine Verlängerung ihrer Mitgliedschaft kann nur durch das Weiterbezahlen des Mitgliedsbeitrags - für ein weiteres Monat - gewährt werden. Ansonsten erlischt diese Mitgliedschaft nach den jeweils abgelaufenen Monaten automatisch (auch ohne Kündigung von einer der beiden Seiten). Der Vereinsvorstand kann eine Verlängerung der provisorischen Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigern. Der Mitgliedsbeitrag für provisorische Mitglieder wird von der Generalversammlung festgelegt. Auf Antrag kann die provisorische Mitgliedschaft durch den Vorstand in eine außerordentliche, fördernde oder in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden. Eine Verweigerung der Umwandlung in eine andere Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen durch den Vereinsvorstand erteilt werden.
d)
Die provisorischen Spartenmitglieder sind solche, die dem Verein auf Vorschlag eines schon beigetretenen Mitgliedes oder direkt eines Vorstandmitgliedes auf eigenen Antrag für den Zeitraum von mindestens einem Monat befristet beitreten und ihren Mitgliedsbeitrag sowie Einschreibgebühr beim Eintritt bezahlen. Sie besitzen kein aktives und/oder passives Wahlrecht.
Für Sie treffen die gleichen Regeln zu wie die unter Absatz 3 "provisorischen Mitglieder". Der Unterschied zwischen provisorischen Mitgliedern und provisorischen Spartenmitgliedern besteht darin, dass provisorische Spartenmitglieder sich nur für eine bestimmte Sparte des Vereins interessieren und dem Verein auf Probe nur für 3 Tage beitreten möchten. Provisorische Spartenmitglieder haben einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag und eine vergünstigte Einschreibegebühr. Diese Art der Mitgliedschaft dient dazu den Interessenten eine Trial Mitgliedschaft (Probemitgliedschaft)
zu gewähren. Ein provisorisches Spartenmitglied kann in den 3 Tagen seiner Mitgliedschaft an allen Veranstaltungen der Vereinsmitglieder teilnehmen. Provisorische Spartenmitglieder haben kein aktives und/oder passives Wahlrecht. Auch diese Mitgliedschaft kann bei Bedarf verlängert werden bzw. mehrmals beantragt werden. Der Vereinsvorstand (oder vom Vorstand autorisierte Vereinsorgane) kann/können eine Verlängerung oder Wiederholung der provisorischen Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigern.
e)
Außerordentliche Mitglieder sind solche, die einen stark ermäßigten Mitgliedsbeitrag zahlen, den Verein fördern, aber an sich passiv bleiben wollen. Diese Art von Mitglied besitzt kein aktives und/oder passives Wahlrecht (siehe auch §.4 Abs. 6). Sie können nach einer, in der Generalversammlung festgesetzten Probezeit und Qualifikation als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Die Vereinsleitung (der Vereinsvorstand) kann die ordentliche Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen verweigern. Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder wird von der Generalversammlung festgelegt.
f)
Fördernde Mitglieder sind physische, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die den Vereinszweck durch vermehrte- direkte Mitarbeit bzw. Unterstützung (Vortragstätigkeit, Seminarleiter, Berater, Diskussionsveranstaltungen und Informationsveranstaltungen leitende Mitglieder, Trainer bzw. Helfer) oder durch finanzielle, oder sonstige Zuwendungen gemäß Vereinbarung mit dem Vereinsvorstand- fördern und unterstützen, die aber an den Rechten und Pflichten der ordentlichen Mitglieder nicht voll teilnehmen wollen. Fördernde Mitglieder haben kein passives und/oder aktives Wahlrecht. Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder wird von der Generalversammlung festgelegt.
g)
Ordentliche Mitglieder sind physische Personen, welche im Sinne der Vereinssatzungen voll berechtigt sind und in diesem Umfang voll am Vereinsgeschehen teilnehmen. Ordentliche Mitglieder sind besonders aktive Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, mindestens zweimal monatlich an den Vereinssitzungen, Vereinsaktivitäten bzw. Beratungen direkt oder über Internet, eMail, Voice Mail, Sprach oder Videoverbindung (Skype oder ähnliches) teilzunehmen. Ein Ordentliches Mitglied (aktives Mitglied), das durch einen Wechsel seines Wohnsitzes oder aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen an einer regelmäßigen Teilnahme an den Vereinstreffen verhindert ist, oder den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlen kann, ohne aber seine Mitgliedschaft aufgeben zu wollen, kann durch Beschluss des Vorstands die Stellung eines außerordentlichen Mitgliedes zuerkannt werden. Die Berechtigung dazu kann vom Vorstand in Jahresabstand überprüft werden. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder wird von der Generalversammlung festgelegt.
h)
Ehrenmitglieder können auch Personen werden, die nicht Mitglieder dieses Vereins sind, die aber das Vereinsziel durch ihre Tätigkeit in besonderer Art (z.B. durch Forschungsarbeit, Hilfeleistung, besondere Förderung) unterstützen bzw. den Verein in seinen humanitären Anliegen unterstützen. Solchen Personen können vom Vereinsvorstand die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Ehrenmitglieder besitzen keine sonstigen Rechte eines aktiven Mitglieds, insbesondere kein aktives oder passives Wahlrecht. Von einer Aufnahmegebühr und von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags sind Ehrenmitglieder dauerhaft befreit. Jedes Ehrenmitglied ist zur Teilnahme an Veranstaltungen (nicht an der Generalversammlungen) des Vereins berechtigt. Jedes Ehrenmitglied kann kostenlos an Kongressen des Vereins teilnehmen.
Die Ausnahme bzw. Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung. Über Aufnahme von provisorischen, ordentlichen, außerordentlichen, fördernden und Ehrenmitglieder entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

(1)
Mitglieder des "PcE Effect Project (kurz PEP)" können alle physischen und in Ausnahmefällen auch juristischen Personen sowie auch rechtsfähige Personengesellschaften werden, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe, Wohnsitz (auch wenn dieser nicht in Österreich wohnen bzw. ihren Sitz haben) sowie unabhängig Religion (Glaubensbekenntnis), die an den Zielen und Aufgaben der Vereins interessiert sind und die Regeln des Vereins achten wollen (siehe auch §4 Absatz a).
(2)
Über die Aufnahme von fördernden-, provisorischen-, provisorischen Spartenmitgliedern ordentlichen- und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigert werden.
(3) Die provisorische-, ordentliche-, außerordentliche-, außerordentliche Sparten- und fördernde Mitgliedschaft
entsteht durch schriftlichen Antrag auf ein Mitgliedschaftsverhältnis an den Vereinsvorstand. Eine Begründung der Ablehnung der Aufnahme oder Ablehnung einer Verlängerung, oder Umwidmung von provisorischer zu außerordentlicher, von außerordentlicher zu ordentlicher, sowie von fördernder zu ordentlicher Mitgliedschaft hat nicht zu erfolgen.
(4)
Zusatz: Jedes Mitglied bekommt im Bedarfsfall eine laufende Identifikationsnummer und wird computermäßig erfasst. Es besteht Datenschutz für die Mitglieder bzw. Mitgliederdaten. Die Bestimmungen richten sich nach dem jeweils aktuellen Datenschutzgesetz der Republik Österreich.
(5)
Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von allen Mitgliedsarten insbesonders von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern durch den/die Vereinsgründer (Proponent/en), im Fall eines bereits bestellten Vereinsvorstands durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme aller Mitgliedsarten insbesondere der fördernden, ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder bis dahin durch den/die Gründer des Vereins.
(6)
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
(7)
Der Vereinigung kann nicht angehören:
a)
Wer aktives Mitglied einer Vereinigung ist, welche dem Verein "PcE Effect Project (kurz PEP)" ablehnend gegenübersteht.
b)
Wer sich eines Verstoßes gegen die Interessen, Grundsätze, Statuten, Vorstandsbeschlüsse und Richtlinien des Vereins schuldig gemacht hat oder wer den Zielen des Vereins negativ gegenüber steht und/oder wer den Verein durch negative Äußerungen und/oder Handlungen schädigt bzw. geschädigt hat.

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

(1)
Die Mitgliedschaft erlischt durch Auflösung und Liquidation des Vereins
(2)
Durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
(3)
Der Austritt kann jederzeit ohne Angaben von Gründen Erfolgen. Bei provisorischen- und provisorischen-Spartenmitgliedern genügt es, dass der Mitgliedsbeitrag (Tagesmitgliedsbeitrag oder Monatsmitgliedsbeitrag) nicht mehr weiter bezahlt wird. Die Kündigung dieser Mitgliederverhältnisse
erfordert keine Schriftlichkeit. Eine Rückzahlung eines schon geleisteten Mitgliedsbeitrags erfolgt nicht!
(4)
Der Austritt von fördernden-, außerordentlichen- und ordentlichen Mitgliedern kann jederzeit ohne Angaben von Gründen Erfolgen. In diesem Fall müssen aber die noch offenen Mitgliedsbeiträge nachbezahlt werden. Eine Rückzahlung eines schon geleisteten Mitgliedsbeitrags erfolgt nicht!
(5)
Bei ordentlichen, fördernden und Mitgliedern, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. Eine Rückzahlung eines schon geleisteten Mitgliedsbeitrags erfolgt nicht!
(6)
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaftem Verhalten verfügt werden.
(7)
Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den, in Abs. 6, sowie §5 Abs. 7, genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1)
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen ihrer Mitgliedschaft entsprechenden Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu.

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Hinweis:

Die provisorischen und provisorischen Spartenmitglieder entrichten Ihre Eintrittsgebühr und ihren Mitgliedsbeitrag (je nach Sparte und vor dem Besuch einer Veranstaltung)
bei Eintritt in den Verein bzw. verlängern/Neueintrag (wenn sie ausdrücklich wollen) diese Art der Mitgliedschaft.

Pflichten der provisorischen und provisorischen Spartenmitglieder

Provisorische und provisorische Spartenmitglieder haben keinerlei Verpflichtungen gegenüber PEP.
Die Provisorische und provisorische Spartenmitgliedschaft erlischt automatisch (OHNE ZUTUN, OHNE KÜNDIGUNG)
nach Ablauf der gewählten Mitgiedschaft >3Tagesmitgliedschaft, Quartalsmitgliedschaft (3 Monate), Jahresmitgliedschaft<.
Die Mitgliedschaft (provisorische und provisorische Spartenmitgliedschaft)
kann jederzeit wieder aufgenommen werden, dazu muss einfach eine neue Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Es besteht Datenschutz für die Mitglieder bzw. Mitgliederdaten.


PEP Vereinsangaben
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PcE Effect Project (PEP)
| Schottenfeldgasse 60/3/35, A-1070 Wien
Die ZVR-Zahl des Vereins (PEP) lautet:
155688022.
PEP
ist ein registrierter beim Bundesministerium für Inneres (BPolDion-Wien) eingetragener Verein.

Offenlegung gemäß Mediengesetz

Medieneigentümer, Herausgeber und Verleger (diese PEP-Spezialseite)

Verein PcE Effect Project (PEP) in Kooperation mit Eggetsberger-Net - (www.eggetsberger.net
und www.eggetsberger.info)
Geschäftsführender Präsident; der Aktueller Präsident / Vorstandsvorsitzende: siehe öffentlicher Vereinsregisters (ZVR - 155688022)


Webseite:
http://www.pep-live.com/
Kontakt:
http://www.pep-live.com/49-0-Kontakt.html
eFax:
+43(1) 253 67229090
Telefon:
+43(0) 699 10317333 | Montag bis Freitag - 10:00 bis 13:00 Uhr
VoiceBox:
+43-0820-220262352
Adresse:
Schottenfeldgasse 60/3/35, A-1070 Wien

Der Verein "PcE Effect Project" geht seinen Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Eggetsberger-Net | Fachbereich Mentaltraining, Biofeedbacktraining nach.

 
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